Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Verkehrsrechtliche Anordnung sowie Ausnahmegenehmigung anlässlich der 53. ADAC Saarland-Pfalz-Rallye 2024 vom 28. bis 29. Juni 2024
13. Juni 2024

Der Landrat ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel, der Stadt St. Wendel, der Gemeinde Freisen, der Gemeinde Marpingen und des Landkreises Birkenfeld, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO folgende Verkehrsregelung an:

WP Westrich:
Wege im Bereich in der Gemeinde Freisen werden am 28.06.2024 gemäß beigefügtem Sperrplan für die Dauer der Veranstaltung gesperrt. Alle in die WP einmündenden Wege und Straßen sind ebenfalls zu sperren.


WP Windpark:
Die L 314 zwischen Freisen und Rückweiler und Wege im Bereich der Gemeinde Freisen werden am 28.06.2024 gemäß beigefügtem Sperrplan sowie Verkehrszeichenplan der Fa. Zeppelin für die Dauer der Veranstaltung gesperrt. Alle in die WP einmündenden Wege und Straßen sind ebenfalls zu sperren.


WP Urexweiler:
Die L 130 zwischen Urexweiler und dem Abgang der L 292 sowie Wege im Bereich der Gemeinde Marpingen werden am 29.06.2024 gemäß beigefügtem Sperrplan sowie Verkehrszeichenplan der Fa. Zeppelin für die Dauer der Veranstaltung gesperrt. Alle in die WP einmündenden Wege und Straßen sind ebenfalls zu sperren.

WP Hoof:
Wege im Bereich der Stadtverwaltung St. Wendel und der Gemeinde Freisen werden am 29.06.2024 gemäß beigefügtem Sperrplan für die Dauer der Veranstaltung gesperrt. Alle in die WP einmündenden Wege und Straßen sind ebenfalls zu sperren.


Alle von der Veranstaltung betroffenen Rad- und Wanderwege im Kreis St. Wendel werden für die Dauer der Veranstaltung gesperrt.

Ausnahmegenehmigung
auf Grund der §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO der StVO in der zurzeit geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit den Polizeiinspektionen St. Wendel, der Gemeinden Freisen und Marpingen sowie der Stadt St. Wendel folgende Ausnahmegenehmigung erteilt:
Die gekennzeichneten Teilnehmerfahrzeuge dürfen am Freitag, den 28.06.2024 in den o. a. Gemeinden, auf Grundlage der vorgelegten Streckenpläne, mit Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrte Straßen befahren. Ausgenommen hiervon sind Baustellen, die bei Vollsperrung nicht befahren werden dürfen.