VRA – Kirmes Alsweiler
17. September 2024
Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Alsweiler wird aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Die „Brunnenstraße“ wird von Samstag, den 21.09.2024 bis Dienstag, den 24.09.2024 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Anliegerverkehr frei bis Kirmesplatz von der „Tholeyer Straße“ (Dorfbrunnen) her. - Für die Straße „Zum Heckenborn“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und eine Sackgassenregelung angeordnet.
Die Zufahrt zur „Brunnenstraße“ aus Richtung Straße „Zum Heckenborn“ wird gesperrt. - Die Schulbushaltestelle in der „Brunnenstraße“ am Wendehammer wird für die Zeit von Donnerstag, den 19.09.2024 bis Freitag, den 27.09.2024 in die „Tholeyer Straße“ (Bushaltestelle gegenüber Autohaus Schlick) verlegt.
Gleichzeitig wird für vorgenannten Zeitraum für die Straße „Reitersberg“, aus Richtung Dorfmitte, linksseitig ein zeitlich beschränktes Haltverbot
(VZ-283) von 07:30 – 14:00, angeordnet. - Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.