VRA – Kirmes Marpingen
7. August 2024

Anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

1. Am Freitag, den 09.08.2024, bis Mittwoch, den 14.08.2024, wird die „Marienstraße“ ab der Abzweigung „Urexweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kirmesplatz/Sport- u. Schulzentrum/Praxis Dr. König“ aufgrund von Auf-und Abbauarbeiten, sowie der Kirmesveranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Eulenwald“ und „Zur Unterst Mühl“. Die Zu- und Abfahrt zum Sport- und Schulzentrum über die Alsbachstraße/Eulenwald ist zu gewährleisten.

2. Zwei Parkplätze in Front der Grundschule werden von Freitag, den 09.08.2024, bis Mittwoch, den 14.08.2024 gesperrt.

3. Von Donnerstag, den 08. August 2024, bis Mittwoch, den August 2024, wird die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ im Bereich des Blumengeschäftes „Spaniol“ aufgehoben und die Durchfahrt zur Marienstraße gesperrt.

4. Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Dienstag, den 13.08.2024 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Außerdem wird der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Ringelgasse“, „Altgasse“. Von der Straße „Am Biehl“ kommend über die Straße „Urexweilerstraße & Haydnstraße“.

5. Des Weiteren wird ab Dienstag, den 13. August im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.

6. Von Mittwoch, den 07. August 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 14. August 2024 wird die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Ober der Träb“ aufgehoben. Während des Kirmesbetriebes wird diese Straße bei Bedarf für den Durchgangsverkehr gesperrt!

7. Von Donnerstag, den 08. August 2024 bis einschließlich Mittwoch, den 14. August 2024 wird für die Straße „Schafbrücke“, ab der Einmündung „Alsweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße/Tholeyer Berg“, linksseitig ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Des Weiteren wird für die Straße „Alsbachstraße“ in Fahrtrichtung rechts in Richtung „Eulenwald“ ebenfalls ein absolutes Halteverbot angeordnet. Darüber hinaus wird in der Straße „Eulenwald“ in Fahrtrichtung rechts bis zum Kreuzungsbereich zur Straße „Zur Unterst Mühl“ ein absolutes Halteverbot angeordnet.

8. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

9. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.