VRA – Kunst- und Handwerkermarkt
22. August 2024

Anlässlich des Kunst- und Handwerkermarktes am 08. September 2024 im Bereich der Marienkapelle Marpingen aus Gründen der Verkehrssicherheit ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

  1. In der Straße „Kapellenweg“ wird für Sonntag, den 08.09.2024 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet.
  2. In der Straße „Härtelhohl“ wird für Sonntag, den 08.09.2024 ein beidseitiges Halteverbot in Fahrtrichtung „Kapellenweg“ angeordnet.
  3. Von den Parkplätzen im Kapellenweg in Höhe der Marienkapelle werden vier als Behindertenparkplätze ausgewiesen und ein Parkplatz ist für den Shuttle-Service reserviert. Das Parken auf den Behindertenparkplätzen ist ausschließlich mit ausgelegtem Ausweis gestattet.
  4. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden