VRA – Kunst- und Handwerkermarkt
22. August 2024
Anlässlich des Kunst- und Handwerkermarktes am 08. September 2024 im Bereich der Marienkapelle Marpingen aus Gründen der Verkehrssicherheit ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
- In der Straße „Kapellenweg“ wird für Sonntag, den 08.09.2024 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet.
- In der Straße „Härtelhohl“ wird für Sonntag, den 08.09.2024 ein beidseitiges Halteverbot in Fahrtrichtung „Kapellenweg“ angeordnet.
- Von den Parkplätzen im Kapellenweg in Höhe der Marienkapelle werden vier als Behindertenparkplätze ausgewiesen und ein Parkplatz ist für den Shuttle-Service reserviert. Das Parken auf den Behindertenparkplätzen ist ausschließlich mit ausgelegtem Ausweis gestattet.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden