Wichtige Hinweise zu den Kanalgebührenbescheiden 2025 mit den möglichen Abgaben Schmutzwassergebühr – Niederschlagswassergebühr – Abwasserabgabe
14. Februar 2025

In den nächsten Tagen werden auf dem Postweg die Kanalgebührenbescheide für das Jahr 2025 versendet.

Häufig gestellte Fragen zu Bescheiden

Wie setzen sich die zu zahlenden Beträge zusammen?
Müssen die auf der Vorder- und der Rückseite dargestellten Beträge überwiesen werden?

Auf der ersten Seite des Bescheides sind die konkreten Fälligkeiten mit der summarischen Darstellung aller zu zahlenden Beträge dargestellt. Auf der Folgeseite / den Folgeseiten sind diese Beträge detailliert nach den zu Grunde liegenden Abgabenarten (z.B. Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr), quasi nach ihrem „Entstehungsgrund“, erläutert.
Die zu zahlenden Beträge nebst den dazugehörigen Fälligkeiten sind somit grundsätzlich auf der ersten Bescheidseite ersichtlich.

Kann der Betrag für das ganze Jahr in einer Summe bezahlt werden?
Der Betrag kann selbstverständlich in einer Summe bezahlt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies vor der ersten Fälligkeit erfolgt, da ansonsten das behördliche Mahnverfahren (die erste Fälligkeit betreffend) im Rahmen der Forderungsüberwachung eingeleitet wird.

Kann der Betrag für das ganze Jahr in monatlichen Raten bezahlt werden?
Den fälligen Jahresbetrag in entsprechenden Monatsraten zu zahlen ist möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Gemeindekasse (Telefon 06853 / 9116-227 oder Kasse@Marpingen.de

Kann man die Beträge abbuchen lassen?
Dies ist der einfachste und bequemste Weg für die Zahlungsabwicklung. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zu Gunsten der Gemeinde Marpingen ist nachfolgend der entsprechende Vordruck beigefügt. Der Vordruck wird auch auf der Homepage (www.marpingen.de) zur Verfügung gestellt.

Das Haus/Grundstück ist inzwischen verkauft worden: wieso werden die „alten“ Eigentümer immer noch zu den Kanalgebühren veranlagt und zur Zahlung herangezogen?
Seitens der Gemeinde darf die Umschreibung auf die neuen Eigentümer grundsätzlich erst erfolgen, wenn die entsprechenden Änderungen offiziell durch die „neuen“ Messbescheide des Finanzamtes abschließend beschieden sind. Diese „Umschreibung“ kann seitens der
Finanzämter einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei eventuellem Klärungsbedarf oder sonstigen Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter/innen im Rathaus gerne persönlich oder unter 06853/9116-224 oder 06853/9116-225 zur Verfügung.