Die Energiewende ist in vollem Gange und die Gemeinde Marpingen hat in den letzten Jahren schon einen großen Anteil daran geleistet. Die Energiewende kann nur funktionieren, wenn möglichst alle mithelfen, deshalb ist Transparenz und Information wichtig.
Die Gemeinden werden zukünftig verspflichtet sein, im Durchschnitt mindestens 2 % ihrer Fläche für die Windenergie bereit zu stellen. Dies ist gesetzlich so festgeschrieben. Vor einigen Jahren hat der Gemeinderat einstimmig sogenannte Windvorranggebiete beschlossen. In einem dieser Gebiete, nämlich Seibertswald, sollen jetzt vier Windkraftanlagen gebaut werden. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung den Weg für dieses Projekt mehrheitlich freigegeben.
Diese Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 160 m, eine Nabenhöhe von 166,6 m und eine Gesamthöhe von 246,6 m. Erbringen kann eine Anlage eine Leistung von 5,56 MW. Damit entsteht ein Gesamtertrag pro Jahr von ca. 60 Mio. kWh.
Angeschlossen wird der Windpark an der neuen Umspannanlage des VSE-Verteilnetzes im Bereich L303/Tholey. Dazu werden ca. 8 km Erdkabel verlegt. Dieses soll in den bestehenden Wegen bzw. Banketten der L303 verlegt werden.
Aber eine der meistgestellten Fragen ist natürlich, werde ich durch diese Windkraftanlagen beeinträchtigt? Dazu hat die Firma bereits einige Informationen im Gemeinderat erläutert und wird am 02. Dezember 2023 eine Bürgerinformation veranstalten.
Schallausbreitung
Dazu kurz vorab die Abstände zu verschiedenen Orten: das nächstgelegene Wohnhaus in Urexweiler ist 1098 m vom Windpark entfernt. Wustweiler ist 1622m, Hirzweiler ist 1185 m und der Waldhof Weber ist 771 m entfernt.
Zur Einordnung: ein Flüstern erzeugt etwa 30 dB. Eine normale Unterhaltung schafft bereits 60 dB.
Schattenwurf
Hier wurde mitgeteilt, dass es einen Grenzwert für die Schattenzeiten gibt. Dieser Grenzwert liegt bei maximal 8 Stunden im Jahr und maximal 30 min pro Tag. Wird dieser Grenzwert erreicht, erkennen die Anlagen dies durch Sensoren in den Anlagen und schalten sich automatisch ab. Durch die große Entfernung zu den Wohnhäusern sind nur geringe Abschaltungen notwendig, aber machbar!
Zu beachten ist hierbei, dass der Schattenwurf über Urexweiler, auf Grund des Sonnenstandes, nur zwischen November und Februar auftreten kann.
Logistische Erschließung
Erschlossen werden die Windkraftanlagen aus Richtung Hirzweiler/Hüttigweiler/Weberhof über die bestehenden Feldwirtschaftswege. Es sind nur wenige Baumaßnahmen zur Erschließung notwendig. Die Rotorblätter werden mit Spezialtransportern transportiert. Die Nutzung der Wege unserer Gemeinde sind nicht vorgesehen.
Naturschutz
Die Umweltverträglichkeits-(Vor-)Prüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung entfallen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Dennoch können die Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen im Jahr 2023, vor allem der Avifaunistik, trotz Wegfall der artenschutzrechtlichen Prüfung verwendet werden.
Vor allem Maßnahmen zum Schutz von Greifvögeln und Fledermäusen kommen hier zum Tragen.
Zum Schutz der Greifvögel kann eine Abschaltung bei Bewirtschaftung der Flächen unterhalb der Windkraftanlagen erfolgen. Perspektivisch können ggf. auch automatisierte Kamerasysteme eingesetzt werden.
Um die Fledermäuse zu schützen, können die Anlagen nachts zwischen April und Oktober bei geringen Windgeschwindigkeiten und gleichzeitig hohen Temperaturen abgeschaltet werden.
Zeitplan
Dieser sieht wie folgt aus:
- November/Dezember 2023: Einreichung Genehmigungsunterlagen beim LUA
- 2. Quartal 2024: Genehmigung
- 3. Quartal 2024: Teilnahme Tarifausschreibung BNetzA
- 1. Quartal 2025: Beginn Fundamentbau der Windkraftanlagen
- 2.-4. Quartal 2025: Ausbau Infrastruktur, Kabeltrasse und Aufbau der Windkraftanlagen
- Ende 2025/Anfang 2026: Inbetriebnahme der Windkraftanlagen