Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ außerhalb der Einwurfzeiten gesperrt
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 5, 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Containervorplatz Ortseingang Urexweiler „Buchwaldstraße“ außerhalb der Einwurfzeiten aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: Der Containervorplatz Ortseingang Urexweiler Weiterlesen…